Steuerschlüssel
Die Verwaltung der Steuerschlüssel erfolgt im Programmpunkt Stammdaten / Konstanten / Steuerschlüssel (ReWe) + (Auftrag) oder Kasse / Konstanten / Steuerschlüssel (Kassabuch).
In den Steuerschlüsselstammdaten ist bei lizenziertem D-A-CH-Modul ein Länderkennzeichen hinterlegt. Benötigen Sie in Ihrem Mandanten Steuerinformationen für die Schweiz, Deutschland und Österreich wird es u.U. notwendig, separate Steuerschlüssel je Land zu führen. Diese kennzeichnen Sie dann entsprechend über Stammdaten / Steuerschlüssel. Ist kein Kennzeichen gesetzt, werden die Datensätze zum Mandantenland zugehörig interpretiert. Anwendung findet diese Funktion erst für die Auswertungen im Bereich der Mehrwertsteuer in SelectLine Rechnungswesen.
Hinweis: Steuerschlüssel und Steuerschlüsseldetails können nur gelöscht werden, wenn sie nicht in Bewegungsdaten verwendet werden.
Steuercode - Die Steuerschlüssel werden über den max. 2-stelligen Steuercode verwaltet.
Bezeichnung - Die Bezeichnung des Steuerschlüssels kann bis zu 40 Zeichen lang sein.
Im SelectLine Auftrag wird nach VKMU-Vorgabe immer noch mit dem Steuerschlüssel 2 und allenfalls 3 weitergearbeitet. Der Vorlagemandant VKMU indes wurde zum bereits bestehenden und für die Saldo- und Pauschalbesteuerung vorgesehenen Steuerschlüssel 19 um folgende drei weitere ergänzt:
- 50: Steueranrechnung gem. Formular Nr. 1050
- 55: Steueranrechnung gem. Formular Nr. 1055
- 59: Saldo-/Pauschalsteuersatz 2 (z. B. 4.0 %)
In den Steuerschlüsseln ergibt sich in den Details durch die Mandanteneinstellung ”pauschal” bedingt zusätzlich ein neues Feld ”Pauschalsteuerschlüssel”, das sowohl auch in der Tabelle ersichtlich ist und mittels Spalteneditor ein- oder ausgeblendet und beliebig platziert werden kann.
Im VKMU wurden die Steuerschlüssel 2 und 3 je um diese Pauschalsteuerschlüssel 19 und 59 ergänzt.
Falls neue Steuerschlüssel angelegt werden, ist es wichtig, dass diese ebenfalls herkömmlich über den effektiven Satz lauten und im Feld ”Pauschalsteuerschlüssel” derjenige für die Saldo- und Pauschalsteuer-Satz-Methode zu verwendende Schlüssel eingetragen wird
Exportsteuerschlüssel - Wenn die Steuercodes im SelectLine-Programm (aus dem exportiert werden
soll), nicht mit den Steuerschlüsseln im Ziel-Programm übereinstimmen, hat man
die Möglichkeit, über das Feld "Exportsteuerschl." den
entsprechenden Steuercode des Ziel-Programms mitzugeben.
Dieser alternative Steuerschlüssel kann max. 4-stellig sein.
Berechnung / Steuerart
Die Berechnung der Steuer erfolgt nach folgenden Berechnungsvorschriften:
- Brutto - nach der Formel
Steuerbetrag = Bruttobetrag / (100 + Steuerprozent) * Steuerprozent / 100 * Quote
z.B. 4 = 107.7 / (100 + 7.7) * 7.7 / 100 * 50 - Pauschal - nach der Formel
Steuerbetrag = Bruttobetrag / 100 * Steuerprozent / 100 * Quote
z.B. 7.78 = 100 / 100 * 7.7 / 100 * 100
Die Mehrwertsteuer wird in der Regel "Brutto" berechnet.
Steuerbetrag auf 5 Rappen runden(nur im Rechnungswesen) - Der Steuerbetrag wird entsprechend gerundet.
Steuerbetrag änderbar (nur im Rechnungswesen) - Wenn Sie während des Buchens den Prozentsatz bzw. Steuerbetrag noch ändern wollen, müssen Sie die Option Steuerbetrag änderbar setzen.
Steuerart - Es sind drei Steuerarten möglich:
- Vorsteuer - relevant bei Eingangsbelegen Inland
- Umsatzsteuer - relevant bei Ausgangsbelegen Inland
- Erwerbsteuer / Reverse Charge - relevant bei Eingangsbelegen innergemeinschaftlicher (EG-) Erwerb und Leistungen §13b UStG, d.h. immer dann, wenn Umsatz- und Vorsteuer beim Leistungsempfänger liegen
E-Rechnung
Für die Erstellung von E-Rechnungen (ZUGFeRD 1.0/2.0/2.1, XRechnung, ebInterface 4.3/5.0) müssen eindeutige Steuerkategorien angegeben werden. Es können im Steuercode folgende Standard-Steuerkategorien hinterlegt werden.
- Keine - der Steuercode kann nicht in E-Rechnungen verwendet werden
- Einheitssatz
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Reverse Charge
- Steuerbefreit
- Nullsteuer - Waren
- Unbesteuerte Dienstleistungen
Länderkennzeichen - Benötigen Sie in Ihrem Mandanten Steuerinformationen für Deutschland,
Österreich und Schweiz wird es u.U. notwendig separate Steuerschlüssel je Land
zu führen. Diese kennzeichnen Sie entsprechend über das Länderkennzeichen.
Berücksichtigung findet die Option bei der Auswertung Abstimmung, in der lediglich die Steuerschlüssel herangezogen werden, die den Kennschlüssel des gewählten Landes beinhalten.
Hinweis: Die Einstellung ist nur bei lizenziertem D-A-CH-Modul aktiv.
E-Rechnung Kategorie - Eine E-Rechnung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:
- Aus einer visuellen Darstellung der Rechnung für den Menschen und aus
- maschinenlesbaren strukturierten Daten.
Die visuelle Darstellung der Rechnung erfolgt in Form von PDF/A-3. Die maschinenlesbaren strukturierten Daten im XML-Format werden dem PDF/A-3 als Anhang beigefügt. Somit dient das PDF als Container sowohl für die visuelle Darstellung als auch für die strukturierten Daten im XML-Format. Die hinterlegten Codes der verwendeten Mengeneinheiten können für alle E-Rechnungstypen verwendet werden.
Mehr Sicherheit bei Steuerschlüsseln
Bereits mit der Version 16.4 erhielt das SelectLine Rechnungswesen ein Software-Zertifikat auf Basis der Software-Zertifizierung nach IDW PS 880. Um den GoBD-Vorgaben für eine Protokollierung von Stammdatenänderungen zu entsprechen, wurde für deutsche Mandanten das nachträgliche Bearbeiten von buchungsrelevanten Steuerschlüsseldetails gesperrt. Das Entfernen von Steuerschlüsseln und Steuerschlüsseldetails ist nicht mehr möglich. Zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen wurden die Felder AngelegtAm/-Von und BearbeitetAm/-Von in den Steuerschlüssel und die Steuerschlüsseldetails aufgenommen.
Steuerschlüssel und deren Gültigkeitsmerkmale sind löschbar, wenn diese noch nicht in Daten verwendet wurden. Die Löschfunktion löst eine Prüfung aller relevanten Bewegungsdaten, z.B. Buchungen und Belege, des aktiven Mandanten aus.
Übergangssteuerschlüssel 2017-2018
Für Leistungen sowohl im Jahr 2017 als auch 2018 benötigt es zusätzlich einen Übergangssteuerschlüssel. Dieser sollte den Ursprungssteuerschlüssel gespiegelt darstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass für Belege mit einem Datum im Jahr 2017 Leistungen für das Jahr 2018 verrechnet werden können und umgekehrt
Für den Steuerschlüssel 2 sollte ein Übergangssteuerschlüssel mit folgenden Angaben erstellt werden:
- Gültig ab 01.01.2017
- Gültig bis 31.12.2017
- Steuer 7.7%
Alle weiteren Angaben sollten analog aus dem „Ursprungssteuerschlüssel“ übernommen werden.
Zusätzlich müssen für den Gültigkeitsbereich ab 2018 folgende Werte hinterlegt werden:
- Gültig ab 01.01.2018
- Gültig bis 31.12.9999
- Steuer 8%
Diese Übergangschlüssel sollten für alle Steuerschlüssel erstellt werden, welche aufgrund der Mehrwertsteueranpassung geändert werden müssen.
Die Steuerschlüsselgültigkeit wird in einem separaten Dialog über erfasst / bearbeitet.
Anpassung Mehrwertsteuer per 01.01.2014
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer per 01.01.2024 sind gewisse Buchungskonstellationen und Rechnungsstellungen anzupassen.
Details hierzu siehe: Mehrwertsteueranpassung 01.01.2024
Siehe auch:
Funktionalität in Stammdatenmasken